Barrierefreiheit: Software

Software im Fokus: Pflicht zur Barrierefreiheit für Betriebssysteme & Co.

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(2 Bewertungen, 4.50 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 28. Juni 2025 müssen Sie als Softwareentwickler die Vorgaben des BFSG beachten. Ausnahmen für Kleinstunternehmer gelten nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
  • Die digitale Inklusion soll Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
  • Halten Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Produktrückrufe und Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände.

Worum geht's?

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele digitale Anwendungen zur Barrierefreiheit – ob Betriebssystem, App oder Webanwendung. Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust von Kunden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Software betroffen ist, welche Standards Sie einhalten müssen und wie Sie Ihre Anwendungen rechtssicher gestalten.

 

1. Was ist Software – und welche Rolle spielt sie für Barrierefreiheit?

Software umfasst alle digitalen Programme und Anwendungen, die auf Computern, Smartphones oder anderen elektronischen Geräten laufen.

Software ist das zugrundeliegende Betriebssystem, welches die Hardware, also alle physischen Komponenten eines Computersystems, steuert. Sie ermöglicht die Ausführung von Programmen, steuert die Funktion der oben genannten Geräte, ermöglicht Nutzern den Zugriff auf Inhalte und bietet Werkzeuge für Kommunikation, Arbeit oder Unterhaltung. Software kann lokal installiert (z. B. Office-Programme, Betriebssysteme) oder webbasiert sein (z. B. Online-Tools, Cloud-Dienste).

Aber warum ist barrierefreie Software wichtig? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) dient der nationalen Umsetzung einer europäischen Richtlinie, dem European Accessibility Act (EAA). Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und hat eine gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen am digitalen Leben zum Ziel.

SCHON GEWUSST?

Barrieren existieren nicht nur im Alltag, beim Einkauf im Supermarkt oder beim Kinobesuch. Möchten Personen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbeeinträchtigungen ein Smartphone nutzen, online Kleidung bestellen oder ein E-Book-Lesegerät nutzen, stoßen Sie ebenfalls auf Barrieren.

Software ist Dreh- und Angelpunkt für barrierefreie, digitale Inhalte, da sie Programmoberflächen und Schnittstellen bereitstellt und daher maßgeblich darüber entscheidet, ob Anwendungen rein per Tastatur bedienbar sind oder ein Screenreader genutzt werden kann.

Neben dem BFSG gilt die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), die in Deutschland die barrierefreie Gestaltung von Webseiten, Webanwendungen, mobilen Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe der öffentlichen Stellen regelt. Für die konkrete technische Umsetzung enthält diese einen Verweis auf die EN 301 549, eine europäische Norm, die wiederum auf die WCAG 2.1 verweist und weitere technische Anforderungen für Geräte und Software enthält.

WCAG KOMPAKT ERKLÄRT

Die Abkürzung steht für Web Content Accessibility Guidelines. Diese gelten als internationaler Standard und wurden vom World Wide Web Consortium entwickelt. Sie legen fest, welche Anforderungen digitale Angebote für Barrierefreiheit erfüllen müssen.

Bedeutet für Sie: Die Kriterien für barrierefreie Software ergeben sich aus der EN 301 549 sowie den WCAG 2.1 AA.

2. Welche Software muss barrierefrei sein?

Die entscheidende Frage für Sie in der Softwareentwicklung: Welche Software wird vom BFSG erfasst?

Wesentlich ist zunächst einmal, dass Ihre Software für Verbraucher bestimmt ist. Beispielsweise muss eine interne Unternehmenssoftware nicht barrierefrei sein. Wir listen Ihnen nachfolgend (nicht abschließend) einige Beispiele für Produkte und Dienstleistungen auf, die barrierefrei gestaltet werden müssen:

  • Betriebssysteme für Universalrechner wie Windows, macOS, Android und iOS
  • Mobile Apps wie Banking und Streaming Apps
  • Anwendungssoftware wie Shopify und Magento
  • Software in Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrausweisautomaten
  • E-Book-Reader Software von Kindle und Tolino Geräten
  • E-Book Software
  • Telekommunikationsdienste wie Messenger und Videokonferenztools

Das BFSG sieht allerdings eine Ausnahme für Kleinstunternehmer vor. Diese sind von den Vorgaben ausgenommen, wenn folgende Voraussetzungen greifen.

  • Sie beschäftigen unter 10 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder
  • Sie beschäftigen unter 10 Personen und die Jahresbilanzsumme Ihres Unternehmens beläuft sich auf höchstens 2 Millionen Euro.

AUFGEPASST

Die Ausnahme für Kleinstunternehmer gilt nur für die Erbringung von Dienstleistungen und nicht für das Inverkehrbringen von Produkten.

Sie sollten daher unbedingt unterscheiden, ob es sich um ein Produkt oder eine Dienstleistung handelt, falls die Kleinstunternehmer-Regelung für Sie in Betracht kommt.

Software zählt tendenziell als Produkt, wenn Sie als eigenständige Ware oder Teil eines Gerätes in Verkehr gebracht wird. Software zählt hingegen als Dienstleistung, wenn sie Teil einer laufenden Serviceleistung ist. Beispiele hierfür sind SaaS- und Cloud-Anwendungen.

Zum Artikel

LESE-TIPP

In unserem Artikel “Barrierefreie Apps: Was Sie als Entwickler jetzt wissen müssen” lesen Sie mehr zum Thema Apps und Barrierefreiheit.

Zum Artikel

Die Unterscheidung ist für die Umsetzung in der Praxis (Kapitel 3) wesentlich, da für Dienstleistungen beispielsweise eine Barrierefreiheitserklärung nach Anlage 3 BFSG erstellt werden muss. Diese soll den Nutzer über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen informieren.

Für Produkte gibt die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) weitere Anforderungen vor. Zum Beispiel führt § 4 BFSGV die Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Produkte auf und in § 6 BFSGV finden sich die Anforderungen an die Gestaltung von Benutzerschnittstelle und Funktionalität von Produkten.

3. Anforderungen an barrierefreie Software und Umsetzung in der Praxis

Damit Ihnen die Umsetzung auch in der Praxis gelingt, haben wir Ihnen nachfolgend eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten erstellt:

Checkliste
Software barrierefrei gestalten
  • Tastaturbedienbarkeit
    Alle Funktionen müssen ohne den Einsatz einer Maus bedienbar sein.
  • Screenreader Kompatibilität
    Durchgängige Verwendung eines HTML-Quellcodes, Einsatz von ARIA-Attributen und alternativen Texten.
  • Farb- und Kontrastgestaltung
    Mindestkontrast sollte 4,5:1 betragen. Achten Sie bei der Farbwahl auf die Kombination der Farben.
  • Skalierbarkeit & Zoom
  • Alternative Texte für Medien
    Textalternativen, Untertitel und Transkripte
  • Einfache Sprache/Verständlichkeit
  • Fehlermeldungen und Hilfe
    Fehler sollten nicht nur durch Farben oder Töne, sondern auch durch Text kommuniziert werden.
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien
  • Zeitliche Steuerung
    Nutzer haben genügend Zeit für Eingaben.
  • sichtbarer Fokus
  • Hilfetexte, die Formulare erklären und Hilfestellungen geben
  • Konsistenz
    Bedienelemente und Menüpunkte sind durchgängig gleich beschriftet
  • responsives Design

 

Bei der Umsetzung der Standards sollten Sie beachten, dass Barrierefreiheit nicht nur phasenweise, sondern in der gesamten Software-Entwicklung zu berücksichtigen ist. Denn barrierefreie Software benötigt Accessibility by Design, d.h. die Barrierefreiheit sollte bereits im Design- und Entwicklungsprozess berücksichtigt werden.

Machen Sie die Barrierefreiheit zudem zu einem Bestandteil Ihres Unternehmens. Erstellen Sie eine Accessibility-Policy für Ihr Unternehmen und legen Sie fest, welche Standards und Vorgaben für Ihr gesamtes Unternehmen und die Belegschaft gelten sollen. Bestimmen Sie außerdem Verantwortliche - dies können einzelne Personen oder auch ein Team in Ihrem Unternehmen sein.

TIPPS FÜR DIE PRAXIS

Beziehen Sie Nutzer mit unterschiedlichen Einschränkungen und Behinderungen in die Entwicklungs- und Testing-Phasen ein. Führen Sie zudem automatisierte und manuelle Tests durch.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Dokumentation und Kommunikation. Halten Sie alle wesentlichen Überlegungen und Schritte schriftlich fest. Erstellen Sie ein Änderungsprotokoll, auch Changelog genannt, in dem Sie Anpassungen bzw. Verbesserungen festhalten und für den Nutzer sichtbar machen.

SCHON GEWUSST?

Ein Changelog dient der Transparenz für Entwickler und Benutzer und bietet eine Übersicht über Änderungen an Ihrem Projekt.

Setzen Sie zudem auf Schulungen und Workshops, um Ihre Mitarbeiter für das Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren und fortzubilden. Denn barrierefreie Software ist nicht nur ein aktuelles, sondern auch ein sehr neues Thema, sodass aktuelle Entwicklungen bei Behörden und Rechtsprechung im Blick behalten werden sollten.

4. Warum barrierefreie Softwareentwicklung wichtig ist

Beginnen wir zunächst mit einem der naheliegendsten Gründe: Gesetzeskonformität und Rechtssicherheit. Seit dem 28 Juni 2025 gilt das BFSG in Deutschland und barrierefreie Software ist daher Pflicht. Stellt die Marktüberwachungsbehörde Verstöße fest, können Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen. Zudem ist die Behörde befugt, die Rücknahme oder den Rückruf von Produkten anzuordnen.

Neben Bußgeldern und anderen Maßnahmen durch die Marktüberwachungsbehörde drohen aber auch Abmahnungen durch Wettbewerber. Diese fordern regelmäßig die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Neben der Reduzierung von Haftungsrisiken bietet die barrierefreie Softwareentwicklung aber auch Vorteile für Sie als Unternehmer.

Barrierefreie Software bringt Ihnen neben wirtschaftlichen Vorteilen mehr Reichweite, Kundenbindung, ein positives Unternehmensimage und eine höhere technische Qualität.

Barrierefreie Produkte erreichen eine größere Zielgruppe, denn erst durch eine barrierefreie Gestaltung der Software ermöglichen Sie Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu eBooks und anderen Web Anwendungen.

Zudem heben Sie sich von Wettbewerbern ab, die sich nicht für barrierefreie Anwendungen einsetzen oder gar gesetzliche Vorgaben ignorieren.

Eine barrierefreie Entwicklung von Software fördert aber auch die Usability für alle Nutzer, unabhängig von Einschränkungen und Behinderungen. Denn auch eine alternde Bevölkerung profitiert von Zoom-Optionen und Textalternativen.

BEISPIEL AUS DEM ALLTAG

Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Bus oder Bahn – in dieser Situation sind Untertitel für Videos besonders praktisch. Barrierefreiheit kann also auch eine mobile Nutzung von Programmen verbessern.

Durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben engagieren Sie sich zudem für digitale Inklusion und Chancengleichheit. Als Unternehmen positionieren Sie sich modern und kundenorientiert.

Durch einen sauberen Code (durchgängige HTML-Struktur, ARIA-Attribute) profitieren Sie von technischen Vorteilen. Eine klare Struktur kann Ladezeiten verbessern und Alt-Texte sowie eine Überschriftenhierarchie dienen nicht nur dem Screenreader, sondern bringen auch SEO-Vorteile.

5. Fazit

Nicht nur für Websites, Online-Händler und Shopbetreiber bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Neuerungen mit sich, sondern auch in der Software Entwicklung spielt die Barrierefreiheit eine Rolle. Da das BFSG bereits Ende Juni 2025 in Kraft getreten ist, sollten Sie sich spätestens jetzt mit den Vorgaben vertraut machen und diese zeitnah umsetzen.

Benötigen Sie professionelle Unterstützung, steht Ihnen unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow gerne jederzeit zur Verfügung.

KANZLEI KONTAKTIEREN

KANZLEI SIEBERT LEXOW

Benötigen Sie individuelle rechtliche Unterstützung in Ihrem Online-Business? Dann kontaktieren Sie unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow.
KANZLEI KONTAKTIEREN

6. FAQ

Was bedeutet barrierefrei bei Software?

Eine Software ist dann barrierefrei, wenn sie von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen eigenständig genutzt werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Software so entwickelt ist, dass sie mit assistiven Technologien kompatibel ist und ein Screenreader fehlerfrei arbeiten kann.

Welche vier Arten der Barrierefreiheit gibt es?

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit finden sich in der BITV 2.0 wieder und liegen auch den WCAG zugrunde. Die Grundprinzipien sind die Wahrnehmbarkeit, die Bedienbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit.

Was bedeutet Barrierefreiheit in der IT?

Barrierefreiheit in der IT bedeutet, dass digitale Produkte wie Webseiten, Apps und Software so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehört, dass Informationen wahrnehmbar, Bedienoberflächen verständlich und Systeme mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Spracherkennung kompatibel sind. Ziel ist ein gleichberechtigter, selbstbestimmter Zugang der Nutzer zu digitalen Inhalten.

Müssen auch kleine Anbieter ihre Software barrierefrei gestalten?

Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmer vor. Allerdings gilt diese nur für die Erbringung von Dienstleistungen und nicht für das Inverkehrbringen von Produkten. Sie müssen daher unterscheiden, ob es sich bei Ihrer Software um eine Dienstleistung oder ein Produkt handelt.

Zählt interne Unternehmenssoftware dazu?

Nein. Interne Unternehmenssoftware muss nicht barrierefrei sein. Nur Verbraucherprodukte sind betroffen, reine B2B-Produkte sind nicht erfasst.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Marktüberwachungsbehörde kann Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Sie ist jedoch auch zu weiteren Maßnahmen befugt und kann beispielsweise den Rückruf von Produkten anordnen. Außerdem können Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände drohen, wenn Sie die Vorgaben nicht umsetzen.

 

 

 

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details