Uefa-Cup Rotterdams Ausschluss bestätigt
Lausanne - Der Internationalen Sportgerichtshof Cas wies den Protest von Feyenoord Rotterdam ab. Der niederländische Ehrendivisionär hatte Einspruch gegen die Entscheidung der Berufungskommissionder Europäischen Fußball-Union Uefa eingelegt, den Club vom laufenden Wettbewerb auszuschließen. Zudem bestätigte der Cas die von der Uefa verhängte Geldstrafe gegen Feyenoord in Höhe von umgerechnet rund 61.500 Euro.
Durch das Cas-Urteil steht Rotterdams ursprünglicher Uefa-Cup-Zwischenrundengegner Tottenham Hotspur kampflos im Achtelfinale. Rund 600 Hooligans aus Feyenoords Anhängerschaft hatten Ende November nach dem Uefa-Cup-Gruppenspiel bei AS Nancy (0:3) bei Krawallen die französische Stadt verwüstet und hohen Sachschaden angerichtet. In der ersten Uefa-Instanzwar der Club, dessen Fans in der Vergangenheit mehrfach gewalttätige Ausschreitungen ausgelöst hatten, lediglich zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt worden.
Der neue Uefa-Präsident Michel Platini begrüßte die Entscheidung. "Ich bin darüber sehr glücklich", sagte der Franzose: "Dieses Urteil ist ein deutliches Zeichen, dass Gewalt von den Fans hart bestraft wird. Die jüngsten tragischen Vorfälle haben gezeigt, dass wir alle zusammenarbeiten müssen, um sämtliche Formen von Hooliganismus und Gewalt rund um unser Spiel auszulöschen." Feyenoord-Finandirektor Onno Jacobs zeigte sich dagegen enttäuscht: "Wir haben darauf hingewiesen, dass der Club für die Gewalttätigkeiten dieser Individuen nichts kann und nicht die Mittel hat, sie zu kontrollieren", sagte Jacobs: "Das ist eine sehr harte Entscheidung. Wir müssen sie akzeptieren. Aber die wahren Fans und der Club sind die Opfer dieser Geschichte."
mt/sid