Wissensbibliothek
Welche Gewalten werden unterschieden?
Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung).
Die Legislative besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten in den Parlamenten; sie formuliert und beschließt Gesetze, die von der Exekutive angewendet und durchgesetzt werden. Zur Exekutive zählen neben Bundesregierung und Bundeskanzler auch die Verwaltung, Ministerien und Behörden, in denen Beamte als Staatsbedienstete tätig sind, z. B. die Polizei. Die dritte Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat ist die Judikative, also die Gerichte, die jedem Bürger gemäß den Gesetzen zu seinem Recht verhelfen sollen.
Übrigens: In Deutschland gibt es keine vollkommene Trennung der Gewalten. So sind z. B. die Mitglieder der Regierung in aller Regel auch Bundestagsabgeordnete und gehören damit sowohl der Exekutive als auch der Legislative an. Zudem hat die Bundesregierung das Recht, eigene Gesetzesentwürfe in den Bundesrat einzubringen. Daher spricht man auch von einer Gewaltenverschränkung. Die Gerichte hingegen sind auch in der Praxis unabhängig.
Dicke Kleidung bringt’s nicht
Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...
Eine eiskalte Gemeinschaft
Archäologische und biologische Forschungsergebnisse liefern neue Erkenntnisse über die frühe Entwicklung der Beziehung zwischen Menschen und domestizierten Rentieren. von BETTINA WURCHE Das samtig-weiche Maul des Rentiers berührt sanft meine ausgestreckte Hand – blitzschnell verschwinden die angebotenen „Leckerli“. Die Zähne des...