Lexikon

Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-Ehe
Gesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Bus
Wissenschaft

Ein Omnibus ohne Fahrer

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Screening, Krebs, Vorsorge
Wissenschaft

Rettet Vorsorge das Leben?

Welche Untersuchungen sind sinnvoll, um Krebs früher zu erkennen und besser behandeln zu können? Der Arzt Jürgen Brater hat die Studienlage gesichtet. von JÜRGEN BRATER Krebs ist in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2020 fast 231...

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