Lexikon
Rechtsbeistand
im engeren Sinne, eine Person, der eine besondere behördliche Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung erteilt ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt, Prozessagent oder dgl. zugelassen ist; im weiteren Sinne jedermann, der Rechtsunkundigen in Rechtssachen Rat und Hilfe leistet, z. B. Rechtsanwalt, Prozessagent, sonstiger Verteidiger und Prozessvertreter, Justiziar, Syndikus. – In
Österreich
meist nur in beratender Funktion auftretender Konsulent; bei Zivilprozessen ohne Anwaltszwang kann jede eigenberechtigte Person als Bevollmächtigter bestellt werden (§§ 26 ff. ZPO). In der Schweiz
darf ein Rechtsbeistand im engeren Sinne die Partei nur mündlich und in ihrem Beisein vertreten; Stellvertretung ist meist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.
Wissenschaft
Schleim-Fallschirme behindern Kohlenstoffablagerung
Ein bisher unbekanntes Phänomen könnte die Ablagerung von Kohlenstoff im Meer erheblich beeinflussen, berichten Forschende: Die Partikel des marinen Schnees aus organischen Partikeln sind in unsichtbaren Schleim gehüllt, der ihr Absinken auf den Meeresgrund deutlich ausbremst. Dies hat eine spezielle Tracking-Mikroskopier-Technik...
Wissenschaft
Geschöpfe der Tiefe
Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...