Lexikon
Reederei
im engeren Sinne des HGB (§§ 489 ff.) Erwerbsgesellschaft eigener Art, bei der im Gegensatz zum Einzelreeder mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seeschifffahrt für gemeinsame Rechnung verwenden (Partenreederei). Im weiteren Sinne das Gewerbe, das die Beförderung von Personen und Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreibt.
Wissenschaft
Upgrade fürs Insektenhotel
Wohin fliegen Insekten eigentlich auf Winterurlaub? Natürlich in ein Insektenhotel. Viele Menschen, deren ökologischer Fußabdruck zwar so groß ist, dass man alle Bienenstöcke Mitteleuropas darunter begraben könnte, wollen den summenden und krabbelnden und stechenden Freunden aus dem Garten gerne was Gutes tun. Wobei, eigentlich...
Wissenschaft
Geschöpfe der Tiefe
Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...