Gesundheit A-Z

Betäubungsmittelkartei

Aufzeichnung über Erhalt, Bestand und Abgabe von Betäubungsmitteln an Patienten in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken bzw. der Verbleib von Betäubungsmitteln. Die Betäubungsmittelkartei muss nach einer Verordnung des Betäubungsmittelgesetzes auf einem Formblatt bzw. in einem besonderen Buch erfolgen und ist vom Apothekenleiter oder dem zuständigen Arzt/Zahnarzt regelmäßig zu kontrollieren. Dieser Nachweis muss drei Jahre aufbewahrt und bei Bedarf dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Einsicht vorgelegt werden.
Silizium, Tandem-Photovoltaik-Modul
Wissenschaft

Kristalle für mehr Sonnenstrom

Die Erforschung von Perowskit-Kristallen bringt nicht nur bessere Solarzellen in greifbare Nähe – sie könnte auch zu neuartigen Leuchtdioden führen. von DIRK EIDEMÜLLER Perowskite gelten schon lange als eine interessante Klasse von Materialien. Die Kristalle, die in der Natur recht häufig als Mineralien vorkommen, weisen aufgrund...

Organoide sind wenige Millimeter große 3D-Zellkultursysteme. Sie können im Labor jahrelang wachsen. ©Labor von Mina Gouti, Pablo Castagnola, Max Delbrück Center
Wissenschaft

Gehirn aus der Petrischale

Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.

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