Vor fast genau zehn Jahren ist in der Bundesrepublik ein wohnungspolitisches Instrument beschlossen worden, das es zuvor in dieser Form nicht gab. Im März 2015 entschied eine Koalition aus Union und SPD mit Kanzlerin Angela Merkel an der Spitze, eine Mietpreisbremse einzuführen. Sie sollte vor allem in den großen Städten und den Ballungsgebieten den rasanten Anstieg der Mietpreise dämpfen, indem die Preise dort höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. ZEIT ONLINE hat nun erstmals bundesweit erfasst, in welchen Regionen die Mietpreisbremse inzwischen gilt und wie sich die Preise in den betroffenen Gebieten entwickelt haben.