Page contents Page contents TätigkeitenAls eigenständiges Gremium innerhalb der Kommission berät der Ausschuss für Regulierungskontrolle das Kollegium der Kommissionsmitglieder. Er sichert die Qualität und unterstützt die Kommission bei Folgenabschätzungen und Evaluierungen im Frühstadium des Gesetzgebungsprozesses (Abb. 1). Bei Evaluierungen zahlt sich die bei Folgenabschätzungen geleistete Vorarbeit aus, und das gilt auch umgekehrt (Abb. 2).Der Ausschuss überprüft alle von der Kommission entworfenen Folgenabschätzungen sowie Eignungsprüfungen und wichtige Evaluierungen bestehender Rechtsvorschriften und legt Stellungnahmen und Empfehlungen dazu vor. Darüber hinaus berät der Ausschuss das Generalsekretariat der Kommission im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung.Aufgaben des Ausschusses für Regulierungskontrolle Abbildung 1 Abbildung 2QualitätssicherungDie Aufgabe des Ausschusses besteht darin, die Qualität der Folgenabschätzungen, Eignungsprüfungen und wichtigsten Evaluierungen auf Ebene der Kommission sicherzustellen, damit diese sich bei ihren Entscheidungen auf die beste verfügbare Faktengrundlage und Rückmeldungen von Interessenträgern stützen kann.Der Ausschuss überprüft die Qualität von Berichtsentwürfen und legt Stellungnahmen dazu vor. Die Entwürfe beziehen sich aufFolgenabschätzungen in Vorbereitung neuer Initiativen sowiewichtige nachträgliche Evaluierungen einzelner Strategien oder Rechtsvorschriften und Eignungsprüfungen mehrerer Strategien und Rechtsvorschriften. In seinen Stellungnahmen gibt der Ausschuss den zuständigen Kommissionsdienststellen Empfehlungen zur Verbesserung von Berichtsentwürfen. Er trifft keine Entscheidungen zu Initiativen oder politischen Zielen – dafür ist das Kollegium der Kommissionsmitglieder zuständig.ArbeitsweiseFolgenabschätzungenDie Stellungnahmen des Ausschusses zu Folgenabschätzungen können „positiv“, „positiv mit Vorbehalten“ oder „negativ“ ausfallen.Damit eine von einer Folgenabschätzung begleitete Initiative der Kommission zur Annahme vorgelegt werden kann, muss sich der Ausschuss positiv oder positiv mit Vorbehalten dazu äußern. Fällt die Stellungnahme negativ aus, muss der Berichtsentwurf überarbeitet und dem Ausschuss erneut vorgelegt werden, bevor er weitergeleitet werden kann. Nach zwei negativen Stellungnahmen des Ausschusses kann nur der Vizepräsident für institutionelle Beziehungen und Vorausschau die Initiative dem Kollegium vorlegen, damit entschieden werden kann, ob sie weiterverfolgt wird oder nicht.Folgenabschätzung und Stellungnahme des Ausschusses begleiten den Vorschlag für eine Initiative während des gesamten politischen Entscheidungsprozesses der Kommission.EvaluierungenDie Stellungnahmen des Ausschusses zu Evaluierungen können „positiv“, „positiv mit Vorbehalten“ oder „negativ“ ausfallen.Eine negative Stellungnahme verhindert nicht den Abschluss von Eignungsprüfungen oder Evaluierungen und die Veröffentlichung der entsprechenden Berichte. Diese können dem Ausschuss jedoch auf freiwilliger Basis für eine zweite Stellungnahme vorgelegt werden. In beiden Fällen wird von der zuständigen Dienststelle erwartet, dass sie ihre Berichte überarbeitet und dabei die Empfehlungen des Ausschusses berücksichtigt.Der Ausschuss prüft nicht alle Evaluierungen der Kommission. Jedes Jahr wird je nach Relevanz und politischen Prioritäten der Kommission eine Auswahl wichtiger Evaluierungen getroffen. Eignungsprüfungen werden dem Ausschuss immer zur Stellungnahme vorgelegt.Alle Folgenabschätzungen und die zugehörigen Stellungnahmen des Ausschusses werden online veröffentlicht, sobald die Kommission den entsprechenden Vorschlag verabschiedet hat. Berichte über Evaluierungen und Eignungsprüfungen sowie die zugehörigen Stellungnahmen des Ausschusses werden ebenfalls online veröffentlicht.Liste der vom Ausschuss analysierten FälleZusammensetzungDem Ausschuss gehören 9 Mitglieder an:ein/e Vorsitzende/r – Generaldirektor/in einer Kommissionsdienststellevier hochrangige Kommissionsbeamtinnen oder -beamtevier externe SachverständigeAlle Mitglieder sind in Vollzeit für den Ausschuss tätig und nehmen keine andere politische Verantwortung wahr. Ihr dreijähriges Mandat kann unter außergewöhnlichen Umständen um höchstens ein Jahr verlängert werden. Der Ausschuss führt seine Aufgaben unabhängig von den für politische Entscheidungen zuständigen Dienststellen und allen europäischen Organen, Einrichtungen, Agenturen oder sonstigen Stellen aus.Ausschuss für Regulierungskontrolle – MitgliederJahresberichteAlle Mitglieder sind in Vollzeit für den Ausschuss tätig und nehmen keine andere politische Verantwortung wahr. Ihr dreijähriges Mandat kann unter außergewöhnlichen Umständen um höchstens ein Jahr verlängert werden. Der Ausschuss führt seine Aufgaben unabhängig von den für politische Entscheidungen zuständigen Dienststellen und allen europäischen Organen, Einrichtungen, Agenturen oder sonstigen Stellen aus.Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2024Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2023Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2022Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2021Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2020Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2019Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2018Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2017Ausschuss für Regulierungskontrolle – Jahresbericht 2016Frühere BerichteVeranstaltungen2023 – Fünfte Jahreskonferenz über Regulierungskontrolle in der EU2022 – Sitzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats2021 – Sitzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats2021 – Vierte Jahreskonferenz (virtuell) über Regulierungskontrolle in der EU2020 – Virtuelle Netzwerkveranstaltung zur Bedeutung der Regulierungskontrolle für eine bessere Rechtsetzung2019 – Dritte Jahreskonferenz über Regulierungskontrolle in der EU2018 – Zweite Jahreskonferenz über Regulierungskontrolle in der EU2017 – Erste Jahreskonferenz über Regulierungskontrolle in der EU Dokumente 2. FEBRUAR 2023Rules of Procedure of the Regulatory Scrutiny Board 30. JANUAR 2023Decision on an Independent Regulatory Scrutiny Board 11 December 2022 31. JANUAR 2020Decision on an independent Regulatory Scrutiny Board 31. MAI 2016Communication on the Regulatory Scrutiny Board – mission, tasks and staff