Hotelbuchungen :
BGH kippt Bestpreisklausel von Booking.com

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Niederlage erlitten: Die Bestpreisklauseln von Booking.com hat der BGH gekippt.

Nicht günstiger als bei Booking.com – daran sollten sich Hoteliers bei Zimmerpreisen auf der eigenen Internetseite halten. Das hat der BGH nun untersagt. Hotels jubeln am Ende eines jahrelangen Streits.

Triumph für deutsche Hotels gegenüber der Buchungsplattform Booking.com: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Booking untersagt, Hoteliers darauf zu verpflichten, dem Portal die günstigsten Konditionen zur Verfügung zu stellen und nicht auf der eigenen Internetseite Zimmer billiger anzubieten.

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