Urteil gegen Joachim Wolbergs :
Genug gestraft

Von
Constantin van Lijnden
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Das gilt im deutschen Recht nur eingeschränkt. Wer, wie der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, ...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Das gilt im deutschen Recht nur eingeschränkt. Wer, wie der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, verbotene Parteispenden im Glauben an ihre Legalität entgegennimmt, der macht sich zwar im Grundsatz strafbar. Die Strafe kann jedoch gemildert werden – oder sogar vollständig erlassen. Das ist kein Ausdruck von besonderer Nachsicht gegenüber Politikern mit laxer Moral oder dürftigen Rechtskenntnissen – im Gegenteil neigen Staatsanwaltschaften und Gerichte in Korruptionsverfahren zu besonderer Strenge. Doch ein Großteil der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hat sich in der überaus komplexen, sechzig Tage dauernden Hauptverhandlung schlicht nicht belegen lassen. Der Rest war vergleichsweise harmlos, zumal Wolbergs sich des verbleibenden Unrechts nicht einmal bewusst war. Mit rund sechs Wochen Untersuchungshaft, dem (vorläufigen) Verlust seines Amtes und der Belastung einer jahrelangen, teils vorverurteilenden Berichterstattung muss er ohnehin leben. Manchmal besteht Gerechtigkeit auch im Verzicht auf Strafe.

cvl.

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