Ernst August Prinz von Hannover verzichtet auf Gang zum Bundesverfassungsgericht
Einer der prominentesten Strafprozesse der deutschen Justiz kann nach elf Jahren endgültig zu den Akten gelegt werden. Im Verfahren um eine Attacke auf einen Disco- Besitzer in Kenia im Jahr 2000 hat Ernst August Prinz von Hannover die Frist verstreichen lassen, in der er die Revisionsentscheidung des Oberlandesgerichts Celle noch vor dem Bundesverfassungsgericht hätte angreifen können. Der Adlige hatte nach dem Beschluss vom April angekündigt, einen solchen Schritt zu prüfen. Nun bleibt es bei 200.000 Euro Geldstrafe, die er wegen einfacher Körperverletzung – zwei Ohrfeigen – bereits vor einiger Zeit gezahlt hat.
Das Verfahren hatte über ein Jahrzehnt vier Gerichte beschäftigt und dem Angeklagten zunächst eine Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung eingetragen. Der Prinz erreichte ein Wiederaufnahmeverfahren. Schließlich kam das Landgericht Hildesheim zu dem Schluss, dass das Opfer seine Verletzungen "maßlos aufgebauscht" habe und seine Glaubwürdigkeit damit "entscheidend erschüttert" sei. Das Gericht war insbesondere nicht mehr überzeugt, dass der Prinz einen Schlagring benutzt habe, was dieser stets bestritten hatte.
Trotz der nun erfolglosen Revision, die auf die Einstellung des Verfahrens zielte, wertete Prinz von Hannover daher den Rechtsstreit insgesamt als Erfolg: "Es steht damit fest, dass das angebliche Opfer ein Komplott gegen mich geschmiedet hatte." Zudem will der Prinz die Geschichte des Verfahrens noch medial aufbereiten und aus seiner Sicht erzählen lassen – in welcher Form, steht noch nicht fest.