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Erste Restitution aus Gurlitt-Erbe in Sicht

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der ersten Übergabe eines Bilds aus dem Nachlass des NS-Kunsthändler-Sohns Cornelius Gurlitt an die Erben des einstigen jüdischen Eigentümers steht nichts mehr im Weg. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat die erste Restitutionsvereinbarung unterzeichnet. Der Vertrag betrifft das Max-Liebermann-Gemälde "Zwei Reiter am Strand". Grütters sagt, sie sei "heilfroh, dass dies nun gelungen ist". Bei solchen Rückführungen gehe es weniger um materielle Werte, sondern vor allem um "die Anerkennung der Opferbiografien". In diesem Fall gehört zu den Anspruchs berechtigen der New Yorker Jurist und Holocaust-Überlebende David Toren, 89, er ist der Großneffe des früheren Eigentümers. Der unterzeichnete Vertrag muss jetzt noch dem Nachlassgericht in München vorgelegt werden. Grund hierfür: Um den Besitz des 2014 verstorbenen Gurlitt konkurrieren dessen Cousine als gesetzliche Erbin sowie das Kunstmuseum Bern als testamentarischer Erbe. Beide Parteien hatten sich aber stets für die zügige Rückgabe von Raubkunst ausgesprochen, mit beiden wurde der Vertrag abgestimmt. Auch die baldige Rückgabe eines Ölgemäldes von Henri Matisse an die Nachkommen des Kunsthändlers Paul Rosenberg zeichnet sich ab.