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Tarifkampf Ver.di klagt gegen die Post

An Arbeitsplätzen, an denen gestreikt wird, setzt die Deutsche Post oft Beamte ein. Die Gewerkschaft Ver.di hält das für rechtswidrig - und reicht nun Klage dagegen ein.
Streikende Briefträger: Kampf für mehr Lohn

Streikende Briefträger: Kampf für mehr Lohn

Foto: Patrick Seeger/ dpa
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Die Gewerkschaft Ver.di verschärft im Tarifkonflikt mit der Deutschen Post ihre Gangart. Man habe beim Arbeitsgericht Bonn einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den "Einsatz von Beamten als Streikbrecher" eingereicht, teilte die Gewerkschaft am Dienstag mit. Diese Praxis ist aus Sicht der Gewerkschaft rechtswidrig.

Seit Beginn des Konflikts hat die Post laut Verdi vielfach Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt. Aus Sicht der Gewerkschaft sind sie damit Streikbrecher. Das sei nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig, erklärte die Gewerkschaft.

Die Post wies den Vorwurf zurück. Man beachte alle gesetzlichen Regelungen, sagte ein Sprecher.

Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang des Antrags. Er werde geprüft. Eine Entscheidung werde Anfang der nächsten Woche, voraussichtlich am Dienstag, bekannt gegeben.

Ver.di setzte die Ausstände bei der Post unterdessen fort. Die Gewerkschaft rief rund 5000 Beschäftigte auf, die Arbeit niederzulegen.

Ver.di fordert für die 140.000 Tarifbeschäftigten des Konzerns kürzere Arbeitszeiten und deutlich mehr Geld. Alle bisherigen Offerten der Post hat die Gewerkschaft abgeschmettert. Die Löhne sollen nach ihrem Willen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten um 5,5 Prozent angehoben werden. Ver.di verlangt zudem eine Verkürzung der Wochen-Arbeitszeit auf 36 von 38,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Die Tarifverhandlungen sollen am Mittwoch und Donnerstag in Königswinter bei Bonn fortgesetzt werden.

Das Klima zwischen Post und Ver.di ist vergiftet. Die Post hat angekündigt, Tausende neue unbefristete Stellen schaffen zu wollen, allerdings in 49 neuen Gesellschaften, für die niedrigere Löhne als im Konzern gelten. Ver.di sieht dies als Bruch geltender Verträge.

ssu/dpa