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Tarifkonflikt Lokführer dürfen wieder streiken

Die Lokführergewerkschaft GDL darf wieder zu Warnstreiks aufrufen. Das Mainzer Arbeitsgericht hat das bundesweite Verbot für die Warnstreiks bei der Bahn im Güter-, Fern- und Regionalverkehr aufgehoben.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mainz - Die Lokführergewerkschaft GDL legte erfolgreich Widerspruch gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung ein. Das Gericht hatte am vergangenen Dienstag zunächst der Deutschen Bahn Recht gegeben und den Arbeitskampf als unzulässig bezeichnet.

Die GDL kämpft für einen eigenen Tarifvertrag für Lokführer und Zugbegleiter. Sie will die Tarifvereinbarungen, die das Unternehmen mit den anderen beiden Bahngewerkschaften erzielt hat, nicht übernehmen. Unter anderem verlangt die GDL ein Plus bei den Einkommen um mehr als 20 Prozent.

Zur Durchsetzung dieser Forderung hatte die Gewerkschaft vergangenen Dienstag zum zweiten Mal bundesweit den Bahnverkehr mit Warnstreiks stark beeinträchtigt. Allerdings müssen Fahrgäste der Bahn trotz der Gerichtsentscheidung in den kommenden Tagen nicht mit erneuten Warnstreiks der Lokführer rechnen. Nach der Vertagung der Tarifverhandlungen von Bahn und Lokführergewerkschaft auf Donnerstag wollen beide Seiten zunächst in Arbeitsgruppen weiter eine Lösung suchen. Der GDL-Vorsitzende Manfred Schell bekräftigte heute, dass es bis Donnerstag keine neuen GDL-Aktionen geben solle.

Die Bahn hat zur Zeit rund 20.000 Lokführer. Drei Viertel sind in der GDL organisiert.

ler/dpa/Reuters